Qualitätsgesichertes Betreuungskonzept
gem. § 45b SBG XI
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.
Dieser Betrag soll die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zum Beispiel in der Sicherstellung der Betreuung im Alltag oder in der Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltages, unterstützen.
Seit dem 01.01.2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1-5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- u. Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann zur Kofinanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5, jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) verwendet werden. Außerdem kann er für Leistungen durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, d.h. er wird mit den anderen Leistungsansprüchen nicht verrechnet. Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in den Folgemonaten bzw. am Ende des Kalenderjahres in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Unser Pflegedienst erfüllt laut Pflegekassen alle Voraussetzungen für ein qualitätsgesichertes Betreuungsangebot nach § 45b Abs. 1 SGB XI.
Wir sind als Anbieter von besonderen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung in die Liste gemäß § 45b Abs. 3 SGB XI eingetragen.
Das Konzept unseres Pflegedienstes ist auf die Erhaltung und Förderung vorhandener Ressourcen ausgerichtet. Das qualitätssichernde Betreuungsangebot soll die häusliche Pflegesituation unterstützen und somit zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen.Für die Betreuung unserer Klienten werden Pflegekräfte oder Betreuungsassistenten eingesetzt.Unter Einbeziehung der Wünsche des Klienten werden Betreuungsangebote individuell ausgerichtet.
Dabei wird stunden- oder tageweise auf
- das Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierende Maßnahmen geachtet
- die Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Beschäftigungen gegeben
- die Beaufsichtigung, insbesondere zur Entlastung von pflegenden Angehörigen bei Störung des Tag- & Nachtrhythmus, bei Gefahr des unkontrollierten Verlassens der Wohnung oder Verursachen gefährdender Situationen, geachtet
Die Wünsche und Bedürfnisse unserer Klienten sind die Grundlage unserer Betreuung.
Unser Betreuungsangebot umfasst:
- Befüllen einer Erinnerungskiste
- 10-Minuten-Aktivierung
- Malen und Basteln
- Handarbeiten
- Verrichten von leichten Hausarbeiten
- Handwerkliches Arbeiten und leichte Gartenarbeit
- Haustiere füttern und pflegen
- Einkaufen
- Kochen und Backen
- Tisch decken
- Anleiten zum Essen und Trinken, ggf. unterstützen
- Wohnung jahreszeitlich dekorieren
- Musik hören, musizieren oder singen
- Brett- und Kartenspiele
- Spaziergänge und Ausflüge
- Bewegungsübungen und Begleitung zu Sportgruppen
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen
- Lesen und vorlesen
- Fotoalben anschauen
- Briefmarkensammlungen anschauen
- Mithilfe bei der Integration in das Gemeinwesen
- Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Geburtstagsfeiern, Kaffeeklatsch in der häuslichen Umgebung mit Freunden und Nachbarn sowie jahreszeitlichen Festen
- Gezielte Einzelbetreuung
- Begleitung zu Ärzten, Einkaufsfahrten etc.
Qualitätssicherung
Um unseren Anspruch und unsere gesetzlichen Vorgaben und den Rahmenbedingung gerecht zu werden, ist die Qualitätssicherung im Rahmen des gesamten Qualitätsmanagements notwendig.
Durch entsprechende Maßnahmen wird die Qualität der Leistungen gesichert. Hieraus ergibt sich ein Grundgerüst für die Leistungserbringung analog der übrigen Pflegeversicherungsleistungen.
- Es erfolgt ein Erstgespräch und eine Festlegung der gewünschten Maßnahmen und Leistungen unter Einbeziehung der Fähigkeiten und Ressourcen der Klienten inklusive eines Notfallplanes.
- Die Leistung wird im Pflegeablaufplan dokumentiert und durch einen Leistungsnachweis belegt. Das Ergebnis und die Zufriedenheit des Klienten werden ebenfalls festgehalten. Die Dokumentation der zusätzlichen Betreuungsleistungen erfolgt in der Pflegedokumentation. Sie ist darin fester Bestandteil.
- Die eingesetzten Mitarbeiter müssen den Anforderungen der Leistung fachlich und persönlich gerecht werden und nach Möglichkeit über Erfahrungen im Umgang mit Dementen, behinderten bzw. entsprechend psychisch beeinträchtigten Menschen haben. Die Entscheidung der Mitarbeiterauswahl erfolgt Frau Lichtinger oder der stellvertretenden Pflegedienstleitung Frau Süß.
Die Feststellung der Leistungsberechtigung erfolgt im Rahmen der Fallbesprechung, der Pflegevisiten oder nach ärztlicher Diagnose und Erfordernis. Sollte sich ein Bedarf bei unseren Klienten ergeben, werden wir den Angehörigen beratend wie unterstützend zur Seite stehen.
Der Mitarbeitereinsatz wird in einem Dienstplan festgehalten.
Die Pflegedienstleitung Frau Lichtinger und die stellvertretende Pflegedienstleitung Frau Süß übernehmen die Anleitung und Beaufsichtigung der Entlastungsleistungen. Regelmäßige Mitarbeiter- und Teamgespräche dienen der Weiterentwicklung des Angebotes, der Mitarbeiter und der Leistungsüberprüfung.